Wichtiger Hinweis (16.06.2019): Aussagen zur BITV beziehen sich auf die Fassung der BITV 2.0 vor dem 21. Mai 2019. Mit der Verordnung zur Änderung der BITV 2.0 fand inzwischen eine Angleichung an die internationalen Richtlinien im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit statt. Aussagen zu den WCAG 2.0 gelten auch für die im Juni 2018 veröffentlichten WCAG 2.1.
Ein Aspekt der Textverständlichkeit vor allem für Screenreader-Nutzer ist die korrekte Auszeichnung der Hauptsprache und des Sprachwechsels. Während bezüglich der korrekten Auszeichnung der Hauptsprache in den verschiedenen Anforderungen Einigkeit besteht, sind die Anforderungen an die Auszeichnung von Sprachwechseln beim Vergleich von PDF/UA-1 (PDF Universal Accessibility) mit den WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines 2.0) nicht identisch. Da auch die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 20) andere Anforderungen formuliert nimmt sie hier deutlich mehr Raum als in anderen Artikeln dieser Serie ein.
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