PDF/UA-1 unter der Lupe – Teil 9: Alternative Beschreibungen für alle Links zwingend

Wichtiger Hinweis (16.06.2019): Aussagen zur BITV beziehen sich auf die Fassung der BITV 2.0 vor dem 21. Mai 2019. Mit der Verordnung zur Änderung der BITV 2.0 fand inzwischen eine Angleichung an die internationalen Richtlinien im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit statt. Aussagen zu den WCAG 2.0 gelten auch für die im Juni 2018 veröffentlichte WCAG 2.1 Inwiefern das neue WCAG-Erfolgskriterium 2.5.3 Label in Name zu weiteren Unterschieden zwischen WCAG und PDF/UA führt wird in den kommenden Wochen näher untersucht.

In Abweichung zu den WCAG 2.0 und der Europäischen Norm EN 301549 verlangt PDF/UA-1 für alle Links zusätzliche alternative Beschreibungen – auch, wenn die Linktexte bereits für jeden und damit auch für Menschen mit Behinderungen eindeutig, aussagekräftig und sprechend sind. Dabei wirft nicht nur die Anforderung selber Fragen auf, sondern auch die geforderte technische Umsetzung sowie die im Matterhorn-Protokoll vorgesehene Prüfung durch Software.
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