PDF/UA-1 unter der Lupe – Teil 10: Der PDF/UA-Identifier

Der PDF/UA-Standard verlangt das Setzen des sogenannten PDF/UA-Identifier. Dabei handelt es sich um eine XMP-Datei, die einem PDF angehängt werden kann. Sie soll Software – z.B. Assistiven Technologien wie Screenreader – darüber informieren, wenn es sich um ein PDF/UA-konformes Dokument handelt. Die Software soll das PDF dann entsprechend behandeln. Wie das konkret in der Praxis aussieht oder sich auswirkt, kann derzeit nicht gesagt werden. Die am häufigsten verwendeten Screenreader JAWS und NVDA etwa behandeln PDF-Dokumente gleich – unabhängig davon, ob der Identifier vorhanden ist oder nicht.
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PDF/UA-1 unter der Lupe – Teil 9: Alternative Beschreibungen für alle Links zwingend

Wichtiger Hinweis (16.06.2019): Aussagen zur BITV beziehen sich auf die Fassung der BITV 2.0 vor dem 21. Mai 2019. Mit der Verordnung zur Änderung der BITV 2.0 fand inzwischen eine Angleichung an die internationalen Richtlinien im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit statt. Aussagen zu den WCAG 2.0 gelten auch für die im Juni 2018 veröffentlichte WCAG 2.1 Inwiefern das neue WCAG-Erfolgskriterium 2.5.3 Label in Name zu weiteren Unterschieden zwischen WCAG und PDF/UA führt wird in den kommenden Wochen näher untersucht.

In Abweichung zu den WCAG 2.0 und der Europäischen Norm EN 301549 verlangt PDF/UA-1 für alle Links zusätzliche alternative Beschreibungen – auch, wenn die Linktexte bereits für jeden und damit auch für Menschen mit Behinderungen eindeutig, aussagekräftig und sprechend sind. Dabei wirft nicht nur die Anforderung selber Fragen auf, sondern auch die geforderte technische Umsetzung sowie die im Matterhorn-Protokoll vorgesehene Prüfung durch Software.
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PDF/UA-1 unter der Lupe – Teil 7: Auszeichnung von Hauptsprache und Sprachwechsel

Wichtiger Hinweis (16.06.2019): Aussagen zur BITV beziehen sich auf die Fassung der BITV 2.0 vor dem 21. Mai 2019. Mit der Verordnung zur Änderung der BITV 2.0 fand inzwischen eine Angleichung an die internationalen Richtlinien im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit statt. Aussagen zu den WCAG 2.0 gelten auch für die im Juni 2018 veröffentlichten WCAG 2.1.

Ein Aspekt der Textverständlichkeit vor allem für Screenreader-Nutzer ist die korrekte Auszeichnung der Hauptsprache und des Sprachwechsels. Während bezüglich der korrekten Auszeichnung der Hauptsprache in den verschiedenen Anforderungen Einigkeit besteht, sind die Anforderungen an die Auszeichnung von Sprachwechseln beim Vergleich von PDF/UA-1 (PDF Universal Accessibility) mit den WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines 2.0) nicht identisch. Da auch die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 20) andere Anforderungen formuliert nimmt sie hier deutlich mehr Raum als in anderen Artikeln dieser Serie ein.
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