Wichtiger Hinweis (16.06.2019): Aussagen zur BITV beziehen sich auf die Fassung der BITV 2.0 vor dem 21. Mai 2019. Mit der Verordnung zur Änderung der BITV 2.0 fand inzwischen eine Angleichung an die internationalen Richtlinien im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit statt. Aussagen zu den WCAG 2.0 gelten auch für die im Juni 2018 veröffentlichte WCAG 2.1.
Blickt man auf die letzten 15 Jahre zurück, so kann sicher gesagt werden, dass in HTML-Dokumenten immer weniger kritische Schriftgrafiken verwendet werden. Die gestalterischen Möglichkeiten haben zugenommen und werden dies weiterhin tun. In PDF-Dokumenten – unserem übergeordneten Thema – Daten zuweilen nicht als „echte“, strukturierte Datentabellen umgesetzt, sondern als Bilder. In Jahresberichten oder anderen Schriften finden sich immer mal wieder Zeitungsartikel als Bilder. An diesen beiden Fällen wird das Thema „Bilder eines Textes“ schwerpunktmäßig betrachtet. Dabei geht es auch um die Frage, ob und welche Perspektiven es gibt, wenn PDF-Dokumente nicht mehr verändert werden können. Wichtig zum Verständnis: Ich verwende zumeist den Begriff „Schriftgrafik“, da er eingängiger und weniger gestelzt daherkommt als „Bilder eines Textes“ ist. Er hat allerdings den Nachteil, dass er ungenauer ist und im Sinne eines per se informativen Inhalts missverstanden werden kann. Welche Schriftgrafiken kritisch und damit relevant sind und welche jeweils nicht, wird in den folgenden Abschnitten ausgeführt.
Schriftgrafiken – Accessibility und Usability
Schriftgrafiken können – abhängig natürlich vom Format – oft nur eingeschränkt an eigene Bedürfnisse angepasst werden und sind beispielsweise widerständig gegenüber benutzerdefinierten Farbeinstellungen, wie erhöhter Kontrast. Handelt es sich um informative Schriftgrafiken, die für das Verständnis eines Inhalt wichtig sind, dann führt das zu einer schlechteren Zugänglichkeit für Nutzer, die auf eigene Farbschemata angewiesen sind. Auch Workarounds wie Copy&Paste können nicht greifen.
Klassischerweise wird dieses Thema vor allem in den Kontext „Sehbehinderung und eigene Farbschemata“ gestellt. Noch zu wenig beachtet wird, dass informative Schriftgrafiken auch für Screenreader-Nutzer schwierig werden können. Das mag damit zusammenhängen, dass man in HTML-Dokumenten schneller Inhalte auch im Nachhinein austauschen kann und dass in der Praxis und in allgemeinen Empfehlungen eher von relativ kurzen Alternativtexten ausgegangen wird.
In PDF-Dokumenten haben wir eine etwas andere Situation. Sie werden – zumal nach Veröffentlichung – meist nicht mehr geändert oder dürfen nicht verändert werden und in PDF-Dokumenten können Alternativtexte sehr lang sein. Werden Datentabellen als Schriftgrafik umgesetzt, dann wird unweigerlich ein langer Alternativtext nötig. Einfach nur „Tabelle XY“ zu schreiben reicht bei weitem nicht aus, denn in diesem Fall müssen die Informationen in einer solcher Schriftgrafik und der Alternativtext in einem 1:1-Verhältnis stehen: Die Daten der schriftgrafischen Datentabelle müssen vollständig im Alternativtext aufgeführt und der Text eines schriftgrafischen Zeitungsartikels ebenfalls. In solchen Fällen ergeben sich unweigerlich sehr lange Alternativtexte, die aber insbesondere im Fall einer grafischen Datentabelle nicht die gleichen Orientierungs- und Navigationsmöglichkeiten für blinde Leser bieten. Ein Alternativtext lässt sich zwar von vorne bis hinten durchlesen, aber er lässt nicht spalten- und zeilenweise navigieren. Lediglich Absätze sind noch möglich. Je nach Qualität des Alternativtextes kann die gezielte Suche nach einer ganz bestimmten Information, z.B. einem Wert für ein bestimmtes Jahr, zum zeitaufwändigen Glücksspiel werden. Nun ist zwar ein vollständiger Alternativtext hinsichtlich der Accessibility ausreichend, aber nur noch mühsam benutzbar.

Oft wird gedanklich von quasi festen Grenzen ausgegangen. Nach dem Motto: Es gibt diejenigen, die „nur“ auf eigene Farbschemata angewiesen sind (und keinen Screenreader benutzen) und es gibt Blinde, die Screenreader benutzen. Allerdings gibt es – und zwar nicht so selten – Nutzer, die auf beides angewiesen sind. Das kann etwa bei Menschen mit Retinitis pigmentosa (RP) im Prozess der Erblindung der Fall sein. Werden – um beim Beispiel zu bleiben – Datentabellen als Schriftgrafiken umgesetzt und existiert ein Alternativtext, der zwingend unstrukturiert ist, dann kann das sehr irritierend sein. Bei einem Alternativtext muss man sich zwingend entscheiden, ob man die Daten erst spaltenweise oder erst zeilenweise schreibt. Diese Entscheidung muss aber nicht identisch damit sein, wie sich jemand mit Restsehvermögen und vor dem Hintergrund, dass Farbänderungen ggf. nicht möglich sind, eine Tabelle erschließt. Es kann also der Fall eintreten, dass jemand zeilenweise die Tabelle visuell liest und der Screenreader die Daten spaltenweise ankündigt.
Neben den genannten Accessibility- und Usability-Aspekten gibt es weitere: Man tut sich selber auch keinen Gefallen damit solche Schriftgrafiken einzusetzen und schon gar nicht, wenn es mehrere sind. Es gibt erfreulichere Dinge, als für einen Alternativtext, der so oder gebraucht wird, Daten aus einer schriftgrafischen Datentabelle abzuschreiben und das leidlich sinnvoll aufzubauen – sprachliche Verrenkungen und Tippfehler inkl. Werden gleich zahlreiche lange Alternativtexte nötig, kann sich dies außerdem negativ auf das Scrollen auswirken und damit auf alle Leser.
Wie werden Schriftgrafiken (Bilder eines Textes) und die damit verbundenen Aspekte der Accessibility in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0), der Barrierefreien-Informations-Technik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) und PDF Universal Accessibility 1 (PDF/UA-1) adressiert? Welche Schriftgrafiken genau werden als kritische Bilder eines Textes eingestuft und welche nicht? Was tun, wenn sozusagen das Unglück schon passiert ist und das Dokument nicht mehr geändert werden kann? Kann auch diesem Fall noch die Barrierefreiheit verbessert werden? Und kann – wenn wir von der formalen Ebene sprechen – Konformität erreicht werden? Ein in Verträgen wichtiger Aspekt. Als Unterbau folgt zunächst ein kleiner Exkurs, der in Aufbau und Systematik einführt. Wem das bereits bekannt ist, der möge direkt zu „Schriftgrafiken (Bilder eines Textes) in den WCAG 2.0“ springen.
Exkurs: Aufbau und Systematik der WCAG 2.0
Die WCAG 2.0 arbeiten mit den vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. 12 Richtlinien verteilen sich auf diese Prinzipien; diesen sind 61 Erfolgskriterien zugeordnet. Die Erfolgskriterien wiederum sind jeweils einer der drei Konformitätsstufen A, AA und AAA zugewiesen und technologie-unabhängig formuliert (Technologien sind z.B. HTML und PDF). Eine Ausnahme ist das Erfolgskriterium 4.1.1, das für Markup-Sprachen gilt und damit nicht für PDF, das aber für das spezifische Thema „Schriftgrafiken“ keine Relevanz hat.
Ergänzt sind die WCAG 2.0 um Dokumente, die einen tieferen Einblick darüber geben, warum und für wen ein bestimmtes Erfolgskriterium wichtig ist. Außerdem bietet das Techniken-Dokument Hinweise zur Umsetzung. Generellen und damit technologie-unabhängigen Techniken ist das Kürzel „G“ vorangestellt; technologie-spezifische Techniken sind z.B. an „H“ für HTML und „PDF“ für PDF erkennbar. Neben ausreichenden und ergänzenden Techniken existieren einige typische Fehlertechniken
Das entscheidende ist: Techniken für das Erreichen eines Erfolgskriteriums sind keine Pflichtprogramme, sondern Optionen. Außerdem können sie sich ändern, gelöscht und erweitert werden. Da sie bloße Optionen sind müssen sie nicht zwingend verwendet werden und man muss sich nicht ausschließlich auf dokumentierte WCAG-Techniken stützen. Man kann eigene Techniken verwenden und man kann davon ausgehen, dass zahlreiche nützliche Techniken weltweit existieren, die lediglich nicht für das Techniken-Dokument eingereicht wurden.
Hier kommen zusätzlich die Konformitätsbedingungen ins Spiel.
Eigene Techniken können verwendet werden, wenn diese accessibility supported (Konformitätsbedingung 4) sind, nicht-störend (Konformitätsbedingung 5) sind und natürlich überhaupt ein Problem der Accessibility lösen oder umgekehrt und positiver formuliert damit ein Erfolgskriterium erfüllt werden kann. Ein wichtiger Aspekt für die letztliche Konformität gemäß WCAG 2.0.
Konformitätsbedingung 1 legt sozusagen die Spielregeln dafür fest, wann eine bestimmte Stufe der WCAG 2.0 erfüllt ist: Wenn man eine bestimmte Stufe erfüllen will oder muss und damit die zugeordneten Anforderungen von Nutzern mit Behinderungen, dann müssen alle Erfolgskriterien dieser Stufe erfüllt sein oder es wird eine konforme alternative Version zur Verfügung gestellt. Auch für konforme alternative Versionen wurden Regeln festgelegt, u.a. muss eine alternative Version selber alle Erfolgskriterien der jeweiligen Stufe erfüllen.
Kommen wir nach dieser längeren, aber für das Thema wichtigen Ausführung, zu den Schriftgrafiken selber und damit dem Gegenstand dieses Teil der Artikelserie.
Schriftgrafiken (Bilder eines Textes) in den WCAG 2.0
Schriftgrafiken (Bilder eines Textes) werden in zwei Erfolgskriterien thematisiert:
- 1.4.5 Schriftgrafiken (Konformitätsstufe AA) und
- 1.4.9 Schriftgrafiken (Keine Ausnahme) (Konformitätsstufe AAA)
Nur auf Konformitätsstufe A sind Schriftgrafiken erlaubt. Das bedeutet wie eingangs ausgeführt natürlich nicht, dass sich daraus eine empfohlene Umsetzung ergeben würde.
Was sind Schriftgrafiken nach WCAG 2.0?
Was sind eigentlich Schriftgrafiken nach WCAG 2.0 und ist jedes Bild eines Textes betroffen? Bilder eines Textes sind im normativen Glossar definiert. Hier ist auch definiert, wann etwas keine kritische Schriftgrafik im Sinne der WCAG 2.0 ist und zwar, wenn die Schrift Teil eines Bildes ist, das signifikanten anderen visuellen Inhalt enthält. Ja. Das ist etwas gestelzt und kompliziert. Gemeint sind z.B. Diagramme, Texte auf Buch- und Veranstaltungscover oder auch Abbildungen von Flyern (nicht der Flyer selber). Da diese Inhaltstypen quasi nicht als (kritische) Schriftgrafiken angesehen werden können sie problemlos verwendet werden – benötigen aber natürlich als sogenannte Nicht-Text-Inhalte in den meisten Fällen Alternativtexte (Erfolgskriterium 1.1.1).
Wir haben also bereits eine Reihe von Text-als-Bild-Beispielen, die keinen „Restriktionen“ unterliegen. Hinweis: In den WCAG 2.1 wird es keine Änderung hinsichtlich der Definition von Schriftgrafiken geben, vorgesehen ist aber ein Erfolgskriterium für ausreichende Kontraste. Wie dieses letztlich genau aussehen wird und für welche Bilder eines Textes das Erfolgskriterium greifen soll, kann derzeit (23.11.2017) noch nicht gesagt werden.
Schriftgrafiken auf Konformitätsstufe AA der WCAG 2.0
Zusätzlich zu den im Glossar definierten Ausnahmen können Schriftgrafiken auf Stufe AA (Erfolgskriterium 1.4.5) konform sein und zwar, wenn sie nutzerseitig angepasst werden können oder essenziell für die Inhaltsvermittlung sind. Essenziell wären z.B. Abbildungen neu entwickelter oder bestimmter Schriftarten, die als bloßer Text evtl. nicht beim Nutzer in der gewünschten Art und Weise ankommen. Außerdem gelten Firmenlogos und Wortbildmarken als essenziell und können daher – wie bei Kontrasten – problemlos verwendet werden. Außerdem sind Schriftgrafiken unkritisch, wenn sie rein-dekorativ sind. Ebenfalls eingesetzt werden können natürlich Screenshots von Dialogfenstern, z.B. in Tutorials für eine bestimmte Software, die mithin einen wichtigen didaktischen Zweck erfüllen.
Schriftgrafiken auf Konformitätsstufe AAA der WCAG 2.0
Das Erfolgskriterium 1.4.9 Images of Text (No Exception), also „Bilder eines Textes (keine Ausnahme)“ lautet zwar „keine Ausnahme“, aber der Titel allein reicht nicht, um zu verstehen, was hier gemeint ist:
„Bilder eines Textes werden nur rein dekorativ benutzt oder dann, wenn eine bestimmte Präsentation von Text unentbehrlich für die zu vermittelnden Informationen ist. (Stufe AAA)
Anmerkung: Wortbildmarken (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) werden als unentbehrlich betrachtet.“
Dieses AAA-Erfolgskriterium muss außerdem im Kontext des normativen Glossars gesehen werden. Daraus ergibt sich, dass auch auf dieser Stufe z.B. Buchcover, Cover von Flyern, Diagramme möglich sind. Auch hier müssen freilich Alternativtexte oder gleichwertige Textalternativen zur Verfügung gestellt werden, was sich aber bereits aus Stufe A ergibt.
Schriftgrafiken und alternative Versionen
Der beste Weg ist natürlich immer, wenn man bereits in Konzeption, Redaktion und Design auch dieses Thema der Accessibility berücksichtigt. Was aber, wenn das beachtet wurde und die Datei nicht mehr geändert werden kann oder darf?
Wie im „Exkurs“ angerissen können Erfolgskriterien und damit die Konformität über den originären Inhalt oder eine Alternative Version erfüllt werden (Konformitätsbedingung 1). Man mag das als Schlupfloch oder barrierefreien Notnagel bezeichnen, aber es gibt Fälle, in denen das Erfolgskriterium selber nicht erfüllt werden kann. Beispiele findet man etwa im Bereich der Retro-Digitalisierung, z.B. historische Briefe. Eigentlich bewegen wir uns hier tatsächlich in diesem Spektrum, denn es ist natürlich immer besser Accessibility in allen frühen Phasen zu berücksichtigen, als im Nachhinein. Da „Bilder eines Textes“ erst ab Stufe AA nur eingeschränkt verwendet werden dürfen und auf Stufe A erlaubt sind, kann der Fall eintreten, dass man zunächst überhaupt nur A angepeilt hat, das PDF bereits fertig ist, man nun aber Stufe AA erfüllen will oder muss. Freilich ist nicht der Idealfall, denn (erstmal) nur auf Stufe A zu setzen ist aus mehr als einem Erfolgskriteriumsgrund kritisch.
Dennoch kann es eine Lösung geben, die sozusagen als letztes Mittel der Wahl nicht in das Dokument selber eingreift: An PDF-Dokumente können Dateien (Anlagen) angehängt werden. Wurden in einem Jahresbericht für Datentabellen Schriftgrafiken verwendet oder Zeitungsartikel als Bild eingebunden, dann bieten Anlagen mit korrekt ausgezeichneten Datentabellen als Alternative Version der Schriftgrafik bzw. dem Text der Zeitungsartikel die Möglichkeit die Zugänglichkeit zu verbessern.

Folgende Möglichkeiten sind denkbar:
- Datentabellen werden in mehreren angehängten Dateien zur Verfügung gestellt
- Artikel aus Presseschauen werden als Fließtext in mehreren Dateien dem PDF angehängt
- Datentabellen werden zusammengefasst in einer Datei dem PDF-Dokument angehängt
- Artikel aus Presseschauen werden in einer Datei zusammengefasst und angehängt
Auch Verknüpfungen von Dokumenten mit Datei-Anlagen sind möglich.
Anlagen können ein x-beliebiges Format haben. Es wäre also denkbar, dass PDF das HTML-Format für eine Anlage verwendet wird. Das würde vor allem bei Tabellen eine größere Flexibilität bieten, dem allerdings der Medienbruch als möglicher Usability-Faktor gegenübersteht. Ein Aspekt der Accessibility ist in jedem Fall, dass Alternative Versionen alle Erfolgskriterien der gewählten Konformitätsstufe erfüllen müssen. Sie müssen also – die Liste ist nicht abschließend – u.a.
- Ausreichende Kontrastverhältnisse (mindestens 4,5:1 für Stufe AA, 7:1 für AAA) haben
- Die verwendeten Beschriftungen und Überschriften müssen aussagekräftig sein
- Informationen dürfen nicht nur über Farbe allein vermittelt werden
- Instruktionen dürfen nicht nur an visuelle Merkmale allein gekoppelt sein und
- Natürlich müssen die Inhalte korrekt getaggt sein, inkl. einer korrekten Tag-Reihenfolge. Dies ergibt sich bereits aus Erfolgskriterien der Stufe A.
Diese Technik könnte auch für nötige längere Textalternativen für Diagramme verwendet werden und zwar ebenfalls für den Fall, dass das Dokument nicht mehr verändert werden kann. Besser wäre allerdings, dass man Diagramm und Datentabelle redaktionell von vornherein berücksichtigt.
Schriftgrafiken in der BITV 2.0
Die BITV 2.0 fasst die Erfolgskriterien der WCAG 2.0 aus den Stufen A und AA zu Priorität 1 zusammen und ergänzt diese um das Erfolgskriterium 1.4.8, das uns hier nicht weiter interessieren braucht. Eine Analyse weiterer Unterschiede von BITV 2.0 und WCAG 2.0 wurde von Jan Eric Hellbusch vorgelegt und kann hier nachgelesen werden.
Entscheidend für unser aktuelles Thema ist, dass in Abweichung zu den WCAG 2.0 das Erfolgskriterium „Bilder eines Textes (keine Ausnahme)“ nur für sogenannte „zentrale Einstiegs- und Navigationsangebote“ gefordert ist. Das ist ein PDF in aller Regel nicht.
Leider wurde der Wortlaut der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0 nicht 1:1 für die Bedingung 1.4.5 Schriftgrafiken (Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes) der BITV 2.0 übernommen. Die Ausnahme „Unentbehrlich“ („Essential“) lautet in der autorisierten deutschen Übersetzung der WCAG 2.0:
Eine bestimmte Präsentation von Text ist für die vermittelten Informationen unentbehrlich.
In der BITV 2.0 lautet sie:
„eine bestimmte Präsentation ist für die Vermittlung der Informationen des Textes wesentlich.“
Zwar gibt es für „wesentlich“ eine Definition, die aber nicht in Gänze der Definition der WCAG 2.0 von „unentbehrlich“ folgt:
Informationen sind wesentlich, wenn sich bei ihrem Fehlen Information oder Funktionalität des Inhalts grundlegend ändern. Außerdem können Information und Funktionalität nicht auf andere Weise erreicht werden.
In den WCAG 2.0 lautet die Definition:
„Unentbehrlich (essential): Wenn dies entfernt würde, würde die Information oder Funktionalität des Inhalts grundlegend verändert, und Information und Funktionalität können nicht auf andere konforme Art und Weise erreicht werden.“
In der Definition fehlt eine „andere konforme“ Weise. Ursache ist wohl, dass die Konformitätsbedingungen der WCAG 2.0 nicht in die BITV 2.0 übernommen wurden.
In der Begründung zur BITV 2.0 werden Alternative Versionen vor allem vor dem Hintergrund von Nur-Text-Versionen ganzer Websites sowie Sonderlösungen für noch nicht barrierefreie Technologien behandelt. Das entspricht nicht so ganz dem, was in den WCAG 2.0 als Alternative Version angesehen wird. Ein weiterer Unterschied, der sich jedoch nur aus der Begründung ergibt ist, dass die Techniken des Techniken-Dokuments der WCAG 2.0 anzuwenden sind.
Unsere oben vorgestellte Technik für eine Alternative Version in einer Datei-Anlage ist keine dokumentierte WCAG-2.0-Technik. Würde man die Begründung anwenden, dürfte man also solche Datei-Anlagen zur Verbesserung der Barrierefreiheit nicht verwenden. Es würde sich die Frage stellen, wie man denn dann noch in solchen Fällen (Datentabellen wurden als Schriftgrafiken umgesetzt, Zeitungsartikel sind Bilder und das Dokument kann nicht verändert werden) eine wenngleich nicht ideale, aber doch zugänglichere Lösung finden soll? Und auch Datentabellen in Anlagen als Textalternative dürften so lange nicht verwendet werden, bis die Technik dokumentiert wäre. Was macht man in der Zwischenzeit? Lange, unstrukturierte Alternativtexte schreiben und im schlimmsten Fall ein schlechteres Scrollen in Kauf nehmen? Aspekte, die sich nur aus der Begründung selber ergeben, scheinen nun in der Praxis seit Veröffentlichung der BITV 2.0 keine Rolle zu spielen. Da aber die Konformitätsbedingungen nicht übernommen wurden, eröffnet die BITV 2.0 keine Perspektiven für Alternative Versionen in Datei-Anlagen als quasi letztes Mittel der Wahl Inhalte zugänglicher zu präsentieren – zumindest nicht auf rein-formalen Ebene. Das Fehlen der Konformitätsbedingungen bedeutet für Dokumente, die nicht mehr verändert werden können oder dürfen, dass man sozusagen alternativlos auf redaktionellen oder design-technischen Fehlern sitzen bleibt – auch als Nutzer?!
Die Bedingung 1.4.5 der BITV 2.0 ist mit Erfolgskriterium 1.4.5 der WCAG 2.0 daher meiner Einschätzung nur dann in der Praxis kompatibel, wenn tatsächlich keine kritischen Schriftgrafiken eingesetzt wurden und/oder, wenn sich ein Dokument noch verändern lässt. Für einen weitere möglichen kritischen Aspekt, der auch mit den fehlenden Konformitätsbedingungen zusammenhängt (Konformitätsbedingung 4 Accessibility supported) Ausnahmefall verweise ich auf die Analyse von Jan Eric Hellbusch.
Schriftgrafiken in PDF/UA-1
PDF/UA-1 (DIN ISO 14289-1:2016-12) thematisiert Grafiken in „7.3 Grafiken“. Dort geht es vornehmlich um die rein-technische Umsetzung über das Figure-Tag, um Alternativtexte und wann Grafiken Artefakte sein müssen. Wie steht es um die grundsätzliche Verwendung von Schriftgrafiken? Der Absatz, der dieser Frage am nächsten kommt, ist nach DIN ISO 1428:1-2016, S. 12 (PDF/UA-1 deutsche Übersetzung) folgender:
„Wenn eine zugänglichere Repräsentation vorhanden ist, sollte diese anstelle einer Grafik verwendet werden.“
Folgt man dem Wortlaut, dann liest es sich, als seien zwar Schriftgrafiken nicht gern gesehen, aber doch erlaubt sind, denn „sollte“ ist im Unterschied zu „soll“ oder „muss“ kein hartes Kriterium. Es stellt sich zudem die Frage, was genau „vorhanden ist“ bedeutet? Bezieht sich das auf die grundsätzliche Möglichkeit einer zugänglicheren Repräsentation oder auf die konkrete Erstellung einer solchen, z.B. durch einen Redakteur?
Gibt es im Matterhorn-Protokoll – einer Ableitung von PDF/UA-1 – eine korrespondierende Fehlerbedingung? Diese findet sich tatsächlich. Sie lautet:
„Eine Repräsentationsform, die eine bessere Zugänglichkeit ermöglicht, wird nicht verwendet.“
bzw. in der englischen Fassung:
„A more accessible representation is not used</span.“
Nach dem Matterhorn-Protokoll, das aber nicht normativ ist, muss man also eine zugänglichere Repräsentationform verwenden. Nach der DIN ISO selber sollte man sie nur verwenden. Leider existiert kein Glossar, in welchem Schriftgrafiken bzw. Bilder eines Textes definiert und ggf. Ausnahmen formuliert sind.
Wie verhält es sich, wenn die bereits bekannten beiden Fälle (Datentabelle als Bild, Zeitungsartikel als Bild) schon vorhanden sind? Nach PDF/UA-1 selber würde – das Ergebnis aus dem „sollte“, statt „soll“ der Alternativtext reichen. Nach dem Matterhorn-Protokoll hingegen nicht. Angenommen, man stellt eine Alternative Version in einer Anlage zur Verfügung ist das a. erlaubt oder b. verwendet und zwar auch dann verwendet, wenn es nicht PDF ist – denn PDF/UA-1 gilt ausschließlich für PDF?
Gibt es vielleicht andere Aspekte in PDF/UA-1, die noch eine Rolle spielen? Für die Frage nach der Kompatibilität mit den WCAG 2.0 sowie der Europäischen Norm EN 301 549 ist das nicht unwichtig. Im Mapping Achieving WCAG 2.0 with PDF/UA-1 wird als WCAG-2.0-Entsprechung nur Abschnitt 7.3 Absatz 6 genannt. Das ist oben nach der deutschen Übersetzung zitierte Absatz, der zumindest in der deutschen Übersetzung nur davon spricht, dass man eine zugänglichere Repräsentationsform verwenden „sollte“. Bliebe noch die Möglichkeit eines Übersetzungsfehlers.
Kompatibilität Schriftgrafiken in WCAG 2.0, BITV 2.0 und PDF/UA-1
Ausgehend vom Wortlaut von PDF/UA-1 gehe ich nicht von einer Kompatibilität mit WCAG 2.0 aus vorbehaltlich eines eventuellen Übersetzungsfehlers. Ein weiterer Aspekt ist eine fehlende Definition. Hier ist unklar, ob man vom Gleichen spricht. Damit wäre auch keine Kompatibilität mit dem Europäischen Standard EN 301 549 gegeben, denn dieser übernimmt bis Stufe AA die WCAG 2.0 für sowohl PDF-Dokumente, die im Web veröffentlicht werden als auch solche, die nicht im Web veröffentlicht werden.
Ausgehend vom Matterhorn-Protokoll müssen zugänglichere Repräsentationsformen verwendet werden. Nach Anmerkung 3 in PDF/UA-1 ist das z.B. Text. Das liest sich besser und kompatibler, es würde allerdings ohne definierte Ausnahmen alle Bilder eines Textes betreffen, was wiederum die Kompatibilität schwächen würde. Bedenken muss man dabei allerdings, dass wir hier von WCAG 2.0 auf mindestens Stufe AA reden. Für informative Texte werden ausreichende Kontrastverhältnisse gefordert und zwar für sowohl originäre Text-Inhalte als auch Alternative Versionen. Dass die Texte bloß korrekt getaggt sind, ist nicht ausreichend – zumindest nicht nach WCAG 2.0 auf Stufe AA. Außerdem sollen verwendete Überschriften und Beschriftungen aussagekräftig sein (das spielt etwa eine Rolle, wenn man mehrere Datentabellen als lange Beschreibungen bzw. Textalternativen oder mehrere Alternative Versionen in einer Datei-Anlage hat). Weder aber sind ausreichende Kontraste noch aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen in PDF/UA-1 gefordert. Siehe dafür Teil 1 zu Kontrasten und Teil 2 zu Überschriften und Beschriftungen.
Für das AAA-Erfolgskriterium 1.4.9 (Bilder eines Textes, keine Ausnahme) wird im o.g. Mapping keine WCAG-2.0-Entsprechung angegeben. Hinsichtlich dieses Aspekts besteht sozusagen Kompatibilität mit der BITV 2.0 und auch mit EN 301 549. Die deutsche Verordnung hat das Erfolgskriterium nicht so übernommen, dass es für PDF-Dokumente anwendbare wäre und EN 301 549 geht nur bis Stufe AA der WCAG 2.0.
Ist PDF/UA-1 mit BITV 2.0 hinsichtlich Schriftgrafiken in PDF-Dokumenten kompatibel? Auch das ist meiner Einschätzung nach nicht der Fall, denn ein bloßes „sollte“ hinsichtlich zugänglicherer Repräsentationsformen wäre auch hier nach meiner Auffassung nicht ausreichend. Es wären dann quasi Bilder eines Textes normativ-erlaubt. Nicht aber nach BITV 2.0. Hinsichtlich Alternativer Versionen ist eine Einschätzung der Kompatibilität wohl nur schwer möglich. Denn diese müssen im Kontext der Konformitätsbedingungen gesehen werden. Diese gibt es weder in PDF/UA-1 noch in der BITV 2.0. Das bedeutet jedoch nicht, dass Datei-Anlagen nach PDF/UA-1 ausgeschlossen wären – zumindest sofern man „verwendet“ nicht ausschließlich auf das Dokument selber bezieht.
Mit dem nächsten Teil dieser Artikelserie, der sich mit einigen AAA-Kriterien und dem Thema „Verständlichkeit“ in den WCAG 2.0 befasst, beende ich diesen ersten größeren Abschnitt meiner Artikelserie. Weitere größere Abschnitte thematisieren PDF/UA-1-Anforderungen, die nicht oder zumindest nicht in dieser Form in den WCAG 2.0 enthalten sind.
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