Wichtiger Hinweis (16.06.2019): Die dargestellten Aspekte der Barrierefreiheit sind sowohl für die Neufassung der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019 relevant, als auch für die im Juni 2018 veröffentlichten WCAG 2.1.
Werden Informationen auch über Farbe vermittelt, dann wird die Usability gefördert; werden sie jedoch nur Farbe und damit farb-codiert vermittelt, dann geht dies zu Lasten der Accessibility für zahlreiche Nutzer. Wir können uns nie wirklich sicher sein, ob und wie Informationen, die allein über Farbe vermittelt werden, wahrgenommen werden. Das Themenspektrum „Farben, Farbwahrnehmung, Informationsvermittlung“ ist so einfach wie komplex. Macht man sich klar, dass die Farbwahrnehmung von Menschen weder im interkulturellen noch intrakulturellen Vergleich identisch ist und berücksichtigt erworbene und angeborene Farbsehschwächen, dann ist das die halbe Miete. Dieser dritte Teil setzt den Schwerpunkt auf „Farben als Informationsträger“ und ob und in welcher Form dies in den WCAG 2.0 und in PDF/UA-1 so adressiert wird, dass diese Informationen Nutzer erreicht.
Erworbene und angeborene Farbsehschwächen

Farbsehschwächen können angeboren oder erworben sein. Bekannt ist, dass 5 bis 10% (die Angaben variieren) der männlichen Bevölkerung eine angeborene Rot-Grün-Schwäche bzw. -Blindheit haben. Für Achromatopsie (Farbenblindheit), bei der nur verschiedene Graustufen unterschieden werden können, wird in Deutschland von 3-4 Tausend Menschen mit Achromatopsie ausgegangen.
Wie unterschiedlich die Farbwahrnehmung ist, lässt sich anhand einer kleinen Demonstration am Beispiel der google-Wortbildmarke zeigen.
Die Simulationen wurden über Vischeck erzeugt und zeigen zwei verschiedene Formen der Farbwahrnehmung: Grünblindheit und Blaublindheit. Sehr gute Simulationen verschiedener Farbsehschwächen finden sich auf Color-Blindness am Beispiel eines Fotos mit verschieden-farbigen Stiften.

Auf YouTube gibt es zahlreiche Videos zum Thema, z.B. „What it’s like to be color blind„

Neben angeborenen Farbsehstörungen können sich verschiedene Erkrankungen – nicht nur spezifische Augenerkrankungen – in unterschiedlichem Maß auf die Farbwahrnehmung auswirken. Dazu gehören u.a. Diabetes, Glaukom (grüner Star) und Katarakt (Grauer Star). Bei Grauem Star etwa müssen Blautöne kräftig sein, um richtig wahrgenommen zu werden. Eine Blau-Gelb-Blindheit kann im Zuge einer Makuladegeneration entstehen. Auch für Alzheimer und Multiple Sklerose wurden Einflüsse auf die Farbwahrnehmung festgestellt.
Da die Farbwahrnehmung subjektiv oder nicht vorhanden ist bzw. sein kann gehört das Vermitteln von Informationen nicht ausschließlich über Farbe zum Kanon einer erfolgreichen barrierefreien Umsetzung. Dabei geht es jedoch nicht nur um unterschiedliche Farbwahrnehmung oder direkte Farbenblindheit allein. Sehbehinderungen und Augenerkrankungen können zu starker Blendempfindlichkeit führen. Ist dies der Fall, dann können und werden in verschiedenen Endgeräten temporär oder dauerhaft eigene Farb- bzw. Kontrastschemata eingestellt. Die direkte Folge ist, dass das Farbdesign überschrieben wird und damit auch eine an Farbe gekoppelte Information. Und natürlich kann eine an Farbe gekoppelte Information auch für Blinde problematisch sein, sofern sie nur darüber erfolgt. Selbstverständlich soll weder auf Farbe noch auf farb-codierte Informationen verzichtet werden. Es soll jedoch nicht der einzige Weg sein.
Ein erstes Beispiel dafür, worum es hier konkret geht, zeigt der folgende Screenshot einer Tabelle. Hier wird nur über Farbe allein vermittelt, ob ein Kurs ein Pflichtkurs für einen Bachelor-Studiengang ist oder für einen Master-Studiengang (Hinweis: Es handelt sich um den Screenshot einer Text-Tabelle, nicht um den einer Schriftgrafik).

Verwendung von Farbe in WCAG 2.0 und BITV 2.0
In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) wird das Thema „Farben“ in zwei Erfolgskriterien adressiert und zwar in Erfolgskriterium 1.3.1 und Erfolgskriterium 1.4.1. Beide sind der Konformitätsstufe A zugeordnet.
Bezüglich der Koppelung einer Information an Farbe setzt Erfolgskriterium 1.3.1 den Schwerpunkt quasi auf die technische Ebene. Hier geht es etwa um die Frage, ob über eine Farbe vermittelte Information durch Programme, z.B. Screenreader, erkennbar ist. Negativbeispiele wären:
- Spalten- bzw. Zeilenüberschriften sind nur visuell über Farbe vermittelt (z.B. eine Hintergrundfarbe) und nicht (auch) über TH-Elemente bzw. TH-Tags. Programme, wie Screenreader können diese nicht erkennen und ansagen.
- Überschriften sind zwar visuell aufgrund der Farbe erkennbar, aber nicht (auch) strukturell an H-Elementen bzw. H-Tags. Sie können von Screenreadern und anderen Programmen nicht als Überschriften identifiziert werden.
Das Erfolgskriterium 1.4.1 geht über diese rein-technische Ebene hinaus und thematisiert direkt die Farbwahrnehmung:
„1.4.1 Use of Color: Color is not used as the only visual means of conveying information, indicating an action, prompting a response, or distinguishing visual element (Level A).
Note: This success criterion addresses color perception specifically. Other forms of perception are covered in Guideline 1.3 including programmatic access to color and other visual presentation coding.“
Der Unterschied zu Erfolgskriterium 1.3.1 ist essenziell. Daher folgend die autorisierte deutsche Übersetzung:
„1.4.1 Benutzung von Farbe: Farbe wird nicht als einziges visuelles Mittel benutzt, um Informationen zu vermitteln, eine Handlung zu kennzeichnen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu unterscheiden. (Stufe A)
Anmerkung: Dieses Erfolgskriterium spricht ausdrücklich die Farbwahrnehmung an. Andere Formen der Wahrnehmung werden in Richtlinie 1.3 behandelt einschließlich programmtechnischer Zugriff auf Farbe und andere visuelle Darstellungskodierungen.“
In der deutschen BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) lautet die Bedingung:
1.4.1 Farbe: Farbe ist nicht als einziges Mittel zu verwenden, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu kennzeichnen.
Leider fehlt in der BITV 2.0 die oben zitierte Anmerkung der WCAG 2.0, dass es bei 1.4.1 ausdrücklich um die Farbwahrnehmung geht. Das macht es schwerer, den Unterschied zwischen 1.3.1 und 1.4.1 zu verstehen.
Wird für alle Überschriften eine bestimmte Farbe verwendet (z.B. Blau) dann fällt dies unter „1.3.1. Information und Beziehung“: Eine Überschrift muss korrekt über HTML-Elemente bzw. PDF-Tags ausgezeichnet sein, damit sie von Programmen identifizierbar ist.
Werden in einer Broschüre, z.B. einem Fortbildungsprogramm, verschiedene Farben für Überschriften verwendet und wird darüber eine Information vermittelt (z.B. Blau für Online-Veranstaltungen, Grün für Seminare vor Ort und/oder Rubrik-Kennzeichnungen über verschiedene Farben) dann reicht eine rein-technische Auszeichnung nach WCAG 2.0 nicht aus. Um solche Fälle geht es in Erfolgskriterium 1.4.1, das der Richtlinie 1.4 „Distinguishable“ (Unterscheidbar) zugeordnet ist.
Negativbeispiele, die durch das Erfolgskriterium 1.4.1 angesprochen sind und als Fehler bewertet würde sind:
- In der Seminar-Tabelle eines Fachgebiets sind Pflichtveranstaltungen grau hinterlegt und an keinem anderen Merkmal erkennbar. Im Text wird auf dieses rein-visuelle Merkmal Bezug genommen: „Pflichtveranstaltungen sind grau hinterlegt“. Weder können blinde Leser erkennen, welche Seminare Pflichtkurse sind und welche nicht; noch können dies Leser erkennen, die aufgrund von Blendempfindlichkeit auf ein eigenes Farbschema angewiesen sind.
- In einer Seminar-Tabelle können Pflichtkurse für Bachelor- oder Masterstudiengänge nur anhand verschiedener Hintergrundfarben unterschieden werden. (Dies zeigt die Abbildung vor Beginn dieses Unterkapitels und basiert auf einem realen Beispiel).
- In einem Freizeitbusplan sind Möglichkeiten des Radzustiegs rot hinterlegt. Ein Text vermittelt: „Möglichkeiten des Fahrradzustiegs rot hinterlegt.“
- In einem Abfallkalender können die Abfuhrtermine für „Blaue Tonne“ und „Gelber Sack“ nur anhand farbiger Hinterlegungen unterschieden werden.
- Info-Boxen werden über farbige Hinterlegungen gekennzeichnet. Eindeutige Überschriften oder andere Beschriftungen existieren nicht.
Kehren wir zu unserer oben erwähnten Fortbildungsbroschüre zurück: Zur ergänzenden Informationsvermittlung bieten sich mehrere, einfache Möglichkeiten an, z.B. ergänzende Icons mit Alternativtext (und Legende) oder Kürzel (mit Legende). Auch für die genannten weiteren Negativbeispiele bieten sich verschiedene, einfache Möglichkeiten ergänzend an:
- Pflichtveranstaltungen könnten zusätzlich zur grauen Hinterlegung eine Textinformation erhalten, z.B. ein simples „P“ oder und besser: „Pflichtveranstaltung“. Oder die Datentabelle wird direkt so aufgebaut, dass es explizite Spalten- oder Zeilenüberschriften für die verschiedenen Seminar-Typen gibt.
- Pflichtveranstaltungen für Master und Bachelor könnten ergänzend ein „MA“ bzw. „BA“ erhalten.
- Haltestellen mit Fahrradzustieg könnten zusätzlich zur roten Hinterlegung ein Rad-Icon erhalten.
- Für die farbigen Hinterlegungen der Abfuhrtermine sorgen Kürzel („BT“, „GS“) dafür, dass die Information nicht nur über Farbe vermittelt wird.
- Farbig-hinterlegte Info-Boxen erhalten Überschriften oder Symbole (mit Alternativtext). Wird auf sie verwiesen, dann enthält dieser Verweis sowohl das visuelle Merkmal als auch die Nennung der Überschrift.
Über HTML-Elemente bzw. PDF-Tags allein können Informationen dieser Art sehr oft nicht vermittelt werden. Zumindest für Erfolgskriterium 1.3.1 wäre bei einem bereits bestehenden PDF nicht alles verloren.
Wir könnten unsere Fortbildungsbroschüre wie folgt bearbeiten – ja, es wird jetzt etwas „wild“: Wir ergänzen jede Überschrift um ein Leerzeichen oder nutzen ein bestehendes, platzieren diese Leerzeichen in <Span>-Tags und verwenden als Alternativtexte für diese <Span>-Tags z.B. „Webinar“, „Präsenzveranstaltung“, „Informatik – Online-Seminar“ etc.). Die Informationen (hier: Seminartypen und -zuordnungen) sind jetzt von Screenreadern und damit „programmtechnisch“ erkennbar. Da der Alternativtext vorgelesen wird wüssten blinde Fortbildungsinteressierte beim Ansteuern einer Überschrift den Seminar-Typ. Für Leser, die keine Programme verwenden, hat sich jedoch nichts geändert. Erfolgskriterium 1.3.1 wäre erfüllt; Erfolgskriterium 1.4.1 nicht.

Wir finden in den WCAG 2.0 immer wieder interessante positive Seiteneffekte und ein Zusammenspiel verschiedener Erfolgskriterien:
Werden die Überschriften unserer Fortbildungsbroschüre direkt eindeutiger (und sind sie korrekt ausgezeichnet), dann profitieren zahlreiche Nutzer direkt davon – statt nur bestimmte Nutzer und dies evtl. noch unter Verwendung von Workarounds wie dem oben gezeigten, die so kurios wie kostspielig sein können. Auf der formalen Ebene hätten wir über eine eindeutige Überschrift oder Beschriftung gleich drei Erfolgskriterien erfüllt: 1.3.1 Info und Beziehung (Stufe A), 1.4.1 Verwendung von Farbe (Stufe A) und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Stufe AA).
Farbinformationen in PDF/UA-1
Der Aspekt „Vermitteln von Informationen über Farbe“ wird auch in PDF/UA-1 angesprochen. Die Anforderung und im Zuge dieser auch die Fehlerbedingung im Matterhorn-Protokoll lautet:
„Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Kontrast, Farbe, Format, Layout oder Kombinationen davon übermittelt werden, es sei denn, der Inhalt ist so getaggt, dass dadurch die gesamte beabsichtigte Bedeutung repräsentiert wird.“
Reduzieren wir das auf „Farbe“: „Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt werden, es sei denn, der Inhalt ist so getaggt, dass dadurch die gesamte beabsichtigte Bedeutung repräsentiert wird.“
Abgestellt wird auf Tags, also beispielsweise darauf, dass grau hinterlegte Spalten- und Zeilenüberschriften über <TH>-Tags ausgezeichnet oder z.B. blaue Überschriften über <H>-Tags. In diesen Fällen wird die gesamte beabsichtigte Bedeutung repräsentiert.

Wie aber könnten farb-codierte Formen der Informationsvermittlung über Tags allein erfolgen? Wie wäre die Vermittlung über die Abfuhrart (Blaue Tonne, Gelber Sack) in einem Abfuhrkalender über Tags konkret umzusetzen? Wie sollen Hinweise über Schwimmbadnutzungen über Tags umgesetzt werden und wie über Tags vermittelt werden, ob und welcher Info-Kasten oder welche Information grau oder blau hinterlegt ist? Und unser Workaround für die Seminar-Typen unserer Fortbildungsbroschüre geschieht nicht über die <Span>-Tags, sondern über deren Alternativtexte.
Im Technical Implementation Guide PDF/UA-1 ist zu lesen: „Whether visual effects have been used to deliver information is often impossible to ascertain programmatically.“ Eine in mehrfacher Hinsicht interessante Aussage:
Wenn die gesamte über Farbe vermittelte Information über Tags geschehen soll und dies aber „programmatically“ nach PDF/UA-1 oft nicht geht, was dann? Bedeutet das in Kombination mit der oben genannten Fehlerbedingung, dass sich „programmatically“ nur auf Tags bezieht? Immerhin sind die Alternativtexte unserer <Span>-Tags durchaus programmtechnisch identifizierbar und werden problemlos vorgelesen.
Wäre PDF/UA-1 nicht erfüllt oder doch? Und falls doch für welche Nutzer? Der in PDF/UA-1 enthaltene Verweis auf Richtlinie 1.4 ist lediglich eine Anmerkung und keine Anforderung und in dem Mapping „Achieving WCAG 2.0 with PDF/UA-1“ ist das Erfolgskriterium 1.4.1 der WCAG 2.0 als „Design Consideration“ gekennzeichnet.
Kompatibilität WCAG 2.0, BITV 2.0 und PDF/UA-1
Definitive Aussagen zur Kompatibilität sind bei diesem Thema schwierig. Dies liegt an der Formulierung der Anforderung in PDF/UA-1 selber, in der speziell auf Tags abgestellt wird. Zwei Stränge sind möglich. Entweder
- „Verwendung von Farbe“ (WCAG 2.0 1.4.1) oder besser gesagt: Keine Vermittlung von Information über Farbe allein wird in PDF/UA-1 nicht-normativ gefordert. Dafür spricht auch die Kennzeichnung „Design Consideration“ in dem o.g. und verlinkten Mapping und dafür spricht, dass der Verweis auf 1.4 WCAG 2.0 nur eine Anforderung ist oder
- Die Anforderung ist enthalten, soll aber auf eine Art und Weise umgesetzt werden, die nicht immer geht, wobei andere Wege (Alternativtexte für Span-Tags) nicht zugelassen sind, obwohl sie funktionieren würden.
Ich halte die erste Variante für die wahrscheinliche. Sie bedeutet – zumal ohnehin allenfalls auf maschinell-auswertbar abgestellt wird: Werden in einem PDF-Dokument Informationen an Farbe und Farbwahrnehmung gekoppelt, dann
- erfüllt das nicht die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe A,
- erfüllt das nicht die BITV 2.0,
- erfüllt das nicht 9.2.10 für Web-Dokumente bzw. 10.2.10 für Nicht-Web-Dokumente der EU-Norm 301 549,
- erfüllt nur PDF/UA-1
Ein PDF-Dokument könnte also 100% „barrierefrei“ nach PDF/UA-1 sein, aber nicht mal konform mit Stufe A der WCAG 2.0?! Da aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen ebenfalls keine Anforderung der Barrierefreiheit nach PDF/UA-1 sind entfallen positive Synergien. Und da wie im ersten Teil dieser Artikelserie gezeigt Mindestkontraste ebenfalls nicht gefordert sind fängt es sich sozusagen an zu läppern.
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